Aufhebungsvertrag
Was muss ich denn bei einem Auflösungsvertrag beachten?
Wurde Ihnen durch Ihren Arbeitgeber zur Vermeidung einer Kündigung ein Aufhebungs- oder Auflösungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt?
Unterschreiben Sie nicht, ohne sich vorab beraten zu lassen, denn ein Aufhebungsvertrag birgt erhebliche Risiken.
Ein häufiger Fall ist der, dass der Arbeitgeber gleichzeitig einen Aufhebungsvertrag und eine Kündigung vorlegt und die Entscheidung dem Arbeitnehmer überlässt, welche von beiden Alternativen er wählen möchte. Dabei vermittelt der Arbeitgeber den Eindruck, dass es für den Arbeitnehmer günstiger sei, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, als gekündigt zu werden. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. In den meisten Fällen ist eine Kündigung für den Arbeitnehmer günstiger als ein Aufhebungsvertrag, denn die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages kann zu einer mehrmonatigen Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit führen, in welcher kein Arbeitslosengeld und keine sonstigen Sozialleistungen bezogen werden können. Außerdem ist es nicht möglich, gegen den Aufhebungsvertrag mit einer Kündigungsschutzklage vorzugehen, sodass auch nicht die Möglichkeit besteht, eine Abfindung zu erhalten. Nur in wenigen Fällen ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll, etwa dann, wenn man bereits eine neue Stelle gefunden hat.
Haben Sie einen Aufhebungsvertrag und eine Kündigung zur Auswahl vorgelegt bekommen?
Unterschreiben Sie bitte auf keinen Fall, ohne sich vorab zu informieren!
Haben Sie bereits einen Aufhebungsvertrag unterschrieben?
Melden Sie sich, eventuell ist eine Anfechtung möglich!
Ich berate Sie kompetent und zeitnah in allen Fragen um Aufhebungsvertrag und Kündigung.