Abmahnung
Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten?
Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren. Denn die weit verbreiteten Ansicht, nach drei Abmahnungen erfolge automatisch eine Kündigung, ist unzutreffend. Ihr Arbeitgeber kann Sie theoretisch gesehen beliebig oft abmahnen, ohne dass dies Konsequenzen nach sich ziehen muss.
Bei der Frage, ob Sie gegen eine Abmahnung gerichtlich oder außergerichtlich vorgehen sollten oder nicht, spielen konkrete Fragen des Einzelfalls eine entscheidende Rolle, insbesondere der Wahrheitsgehalt der Vorwürfe und die Frage, ob ein Verbleib im Arbeitsverhältnis gewünscht ist. In jedem Fall ist es eine gute Entscheidung, sich rechtlich beraten zu lassen. Ich beziehe in der rechtlichen Beratung Ihre individuelle Situation stets mit ein, sodass wir die für Sie optimale Lösung finden werden.