Kündigung Arbeitsverträge
Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten? Meist ist der Erhalt einer Kündigung für den Empfänger ein großer Schock. Egal ob Sie bereits mit einer Kündigung gerechnet haben oder ob Sie diese völlig unvorbereitet trifft: Behalten Sie einen kühlen Kopf!
Häufig passiert es, dass ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhält und diese zunächst beiseite legt um sich zu überlegen, was er tun soll. Entscheidet er sich dann, einen Anwalt einzuschalten, ist es teilweise schon zu spät, die Kündigung ist rechtskräftig geworden und eine Klage ist nicht mehr möglich.
Diese Situation sollten Sie vermeiden. Nur bei Einreichung der Klage innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung haben Sie die Chance auf eine Abfindung.
Wegen der kurzen Fristen ist empfehlenswert, dass Sie sich direkt bei Erhalt der Kündigung möglichst schnell kompetente Hilfe suchen. Als auf das Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin kann ich Sie vor Gericht bestmöglich vertreten.
Kündigung Ausbildungsverhältnis
Haben Sie eine Kündigung Ihres Ausbildungsverhältnisses erhalten?
Ein Ausbildungsverhältnis ist nur während der Probezeit ordentlich kündbar, danach ist nur noch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es dem Ausbilder nicht zuzumuten ist, das Ausbildungsverhältnis fortzusetzen. Diese hohen Anforderungen sind nur in seltenen Fällen erfüllt, sodass meist sehr gute Chancen bestehen, gegen die Kündigung vorzugehen. Lassen Sie sich zeitnah beraten, denn für eine Kündigungsschutzklage hat man nur drei Wochen Zeit.