Kündigung und Elternzeit
Wurde Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis in der Elternzeit gekündigt?
Eine Kündigung während der Elternzeit ist unwirksam, da in dieser Zeit ein besonderer Kündigungsschutz besteht. Der Kündigungsschutz beginnt bereits bis zu acht Wochen vor dem Beginn der Elternzeit. Voraussetzung ist stets, dass die Elternzeit bereits genehmigt wurde oder ein wirksamer Antrag auf Erteilung der Elternzeit vorliegt.
Auch hier ist grundsätzlich die dreiwöchige Klagefrist zu beachten, also zögern Sie nicht, sich einen Termin zur Beratung geben zu lassen.